Erbrecht - Rechtsanwältin Mag. Anneliese Markl in Innsbruck

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Erbrecht

Schwerpunkte



   Rechtzeitig auch an Unangenehmes denken!

Gerade bei Verlassenschaftsabhandlungen kommt es besonders häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Erben oder Legataren. Zumeist beruht dieser Umstand einfach darauf, dass der Verstorbene es verabsäumt hat, eine letztwillige Verfügung zu verfassen. Eine umfassende Beratung bei einem Notar oder Rechtsanwalt kann dazu beitragen, dass Erbschaftsstreitigkeiten gar nicht erst entstehen.

Sollte es doch zu Meinungsverschiedenheiten kommen, ist eine rechtliche Beratung und Vertretung vor Gericht unabdingbar.

Unabhängig davon, ob Sie hinsichtlich des Verfassens Ihres letzten Willens beraten werden wollen oder ob Sie Fragen in einem laufenden Verlassenschaftsverfahren haben:

Wir beraten Sie in allen erbrechtlichen Belangen!

E-Mail: office@ra-markl.at Telefon: +43 (0)676 511 42 46
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